GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum und  Zwischenverkauf sind vorbehalten.

 

Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unserer Vermittlung zustande gekommenen Kauf- oder Mietvertrages ist die Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Diese Vermittlungsgebühr ist dem jeweiligen Käufer oder Verkäufer bekannt und wird mit Abschluss des privatschriftlichen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages zur Zahlung fällig. Ist dem Kauf- oder Mietinteressenten das Objekt bereits von anderer Seite angeboten worden, ist der Interessent verpflichtet dieses innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Firma Schaich anzuzeigen. Sofern keine Mitteilung des Interessenten bei der Firma Schaich eingeht ist der Kaufinteressent voll provisionspflichtig.

 

Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt, und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Das Kopieren von Dateien und Bildern aus unserer Homepage oder von anderen Werbeträgern unseres Unternehmens ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.

 

Dem Auftraggeber wird die Verpflichtung auferlegt jeden Interessenten, der an ihn herantritt, an uns zu verweisen. 

 

Die Kontaktaufnahme zwischen den Beteiligten ist grundsätzlich über unser Büro vorzunehmen. Im Falle von Direktverhandlungen ist unmittelbar auf uns Bezug zu nehmen, und unser Büro über das Ergebnis zu informieren. Soweit keine anderweitige Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur nach vorheriger Absprache mit uns und im Einvernehmen mit der Verkäuferseite vorgenommen werden.

 

Übereinstimmung zwischen Angebots- und Abschlusspreis ist nicht erforderlich! Die vorstehenden Angaben unseres Angebotes sind vor einem Vertragsabschluss selbst nachzuprüfen, da wir für die Richtigkeit derselben in keinem Falle haften.

 

Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.

 

Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht beeinträchtigt.

 

Für beide Teile gilt als Erfüllungsort Denia in Spanien und als Gerichtsstand Denia, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass für alle Geschäfte spanisches Recht zu Grunde gelegt wird.