Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum
und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder
unserer Vermittlung zustande gekommenen Kauf- oder Mietvertrages ist
die Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Diese
Vermittlungsgebühr ist dem jeweiligen Käufer oder Verkäufer bekannt und
wird mit Abschluss des privatschriftlichen Kaufvertrages oder eines
Mietvertrages zur Zahlung fällig. Ist dem Kauf- oder Mietinteressenten das
Objekt bereits von anderer Seite angeboten worden, ist der Interessent
verpflichtet dieses innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Firma Schaich
anzuzeigen. Sofern keine Mitteilung des Interessenten bei der Firma
Schaich eingeht ist der Kaufinteressent voll provisionspflichtig.
Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den Empfänger selbst
bestimmt, und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte
weitergegeben werden. Das Kopieren von Dateien und Bildern aus
unserer Homepage oder von anderen Werbeträgern unseres Unternehmens ist
ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen verpflichten zum
Schadensersatz.
Dem Auftraggeber wird die Verpflichtung auferlegt jeden Interessenten,
der an ihn herantritt, an uns zu verweisen.
Die Kontaktaufnahme zwischen den Beteiligten ist
grundsätzlich über unser Büro vorzunehmen. Im Falle von
Direktverhandlungen ist unmittelbar auf uns Bezug zu nehmen, und
unser Büro über das Ergebnis zu informieren. Soweit keine
anderweitige Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur nach
vorheriger Absprache mit uns und im Einvernehmen mit der Verkäuferseite
vorgenommen werden.
Übereinstimmung zwischen Angebots- und Abschlusspreis ist nicht
erforderlich! Die vorstehenden Angaben unseres Angebotes sind vor einem
Vertragsabschluss selbst nachzuprüfen, da wir für die Richtigkeit
derselben in keinem Falle haften.
Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und
Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen wird
die Wirksamkeit der übrigen nicht beeinträchtigt.
Für beide Teile gilt als Erfüllungsort Denia in Spanien und als
Gerichtsstand Denia, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt. Es
wird ausdrücklich festgelegt, dass für alle Geschäfte spanisches
Recht zu Grunde gelegt wird.